Aktuelles
Wer für den Bau von Hortplätzen Fördergelder des Bundes möchte, muss Fristen einhalten!
RECHTSANSPRUCH AUF GANZTAGSBETREUUNG FÜR UNSERE SCHULKINDER
Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht für Eltern ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für ihre Kinder. Dieser Anspruch besteht zunächst für die Kinder der 1. Klasse und wird in den folgenden Jahren auf Kinder bis zur 4.Klasse erweitert.
Um dieser Pflicht nachzukommen, muss auch die Stadt Hilpoltstein tätig werden und für zusätzliche Betreuungsplätze sorgen. Für diese Aufgabe kann die Stadt Hilpoltstein Fördergelder vom Freistaat Bayern und von der Bundesregierung erhalten. Will man den Bundeszuschuss bekommen, müssen Anträge für Baumaßnahmen bis zum 30.06.2026 gestellt werden und die Baumaßnahmen bereits zum 31.12.2027 abgeschlossen sein.
Die Zeit drängt, da bei kommunalen Baumaßnahmen dieser Größenordnung europaweite Ausschreibungen durchgeführt werden müssen, die sehr viel Zeit beanspruchen. Um den Planungsprozess voranzubringen haben die Stadtratsfraktionen der Freien Wähler und der CSU einen gemeinsamen Antrag an den Stadtrat gestellt.
Auf Drängen der Freien Wähler wurden für den Bau von Hortplätzen in Hilpoltstein 4 Millionen Euro und für Meckenhausen 3 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt.
Die Stadtratsfraktion der Freien Wähler schlägt vor, den Kinderhort „Spatzennest“ an der Richt in Hilpoltstein zu erweitern.
Gemeinsamer Antrag der FW und CSU